Leitsätze des KC-Clubs
28. März 2009
1. Ziele
Der KC-Club ist eine freiwillige Vereinigung von KC85-Nutzern mit dem Ziel, Informationen über den KC zu verbreiten und allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt der Club außerdem Projekte zur Neu- und Weiterentwicklung von KC85 Hard- und Software.
Der Club ist offen für alle Anwender CP/M-kompatibler Betriebssysteme und Z80-Rechner. Er hilft im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Organisation gegenseitiger Unterstützung.
2. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Club steht jedem frei, dazu bedarf es einer schriftlichen Erklärung, die über die Mitgliederverwaltung bereitgestellt wird. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Mitgliedschaft beginnt nach Eingang der Erklärung und nach Zahlung des Unkostenbeitrages und endet automatisch, wenn der fällige Beitrag nicht fristgerecht eingegangen ist. Eine Verpflichtung zur Aufnahme im KC-Club besteht nicht.
Die Beendigung der Mitgliedschaft kann ein Mitglied jederzeit erklären.
Die Mitgliedschaft endet außerdem, wenn die Clubleitung dies aus wichtigem Grund mit absoluter Mehrheit beschließt.
Eine aktuelle Mitgliederliste wird Mitgliedern auf Anfrage bereitgestellt.
3. Leistungen des Clubs
Der Club organisiert einmal jährlich ein öffentliches Clubtreffen. Die Kosten trägt jeder Teilnehmer selbst.
Typischerweise gibt es beim Clubtreffen folgende Angebote:
· Erfahrungsaustausch zu Hard- und Software
· Präsentationen zu ausgewählten Computerthemen
· Tausch von Hardware / Software des KC85
Der KC-Club unterhält seine clubeigene Webseite, durch die Informationen zum KC85 einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Mitglieder können technische Anfragen an versierte Clubmitglieder stellen. Diese werden nach ihren Möglichkeiten beantwortet.
Der KC-Club gibt einen Newsletter heraus, der per E-Mail an die Mitglieder versandt wird. Mitglieder ohne Internetzugang können diesen auch in gedruckter Form erhalten.
KC85 typische Hard- und Softwareprojekte werden nach Möglichkeit durch den Club gefördert.
4. Beitrag/Finanzen
Der Unkostenbeitrag beträgt zurzeit € 12,00 pro Jahr und wird bei Bedarf jährlich angepasst. Er muss bis zum 1.März des jeweiligen Jahres überwiesen werden. Eine spätere Zahlung ist nicht erwünscht, um den administrativen Aufwand gering zu halten. Bei Clubeintritt wird nur der monatsanteilige Unkostenbeitrag fällig. Eine Zahlungserinnerung erfolgt nicht.
Eine Rückzahlung des Clubbeitrages bei Beendigung der Mitgliedschaft ist nicht möglich.
Der Kassenwart führt das Clubkonto. Über Zahlungseingänge und Ausgaben ist ein Nachweis zu führen. Ausgaben sind durch Quittungen zu belegen. Die Beiträge dürfen nur zur Finanzierung der in diesen Leitsätzen genannten Clubziele verwendet werden.
Einmal jährlich ist durch den Kassenwart ein Kassenbericht zu erstellen. Dieser Bericht sowie die Kassenführung werden von einem Mitglied beim Clubtreffen geprüft. Der Kassenbericht muss im Newsletter veröffentlicht werden.
Die Beiträge werden u.a. für folgende Zahlungen verwendet:
· Kosten für die Unterhaltung der Webseite
· Produktion/Versand des Newsletters und Einladungen zum Clubtreffen für Mitglieder ohne E-Mail
· Unterstützung für KC85 Hard- und Softwareprojekte
· Kosten für das Clubkonto
Bei Auflösung des Clubs geht das Clubvermögen an ein ausgewähltes Museum der Rechentechnik über.
5. Clubleitung
Die Clubleitung arbeitet auf freiwilliger Basis. Folgende Funktionen sind vergeben:
· Mitgliederverwaltung / Kassenwart
· Redakteur des Newsletters
· Systemkoordinator, er sorgt für Kompatibilität bei Hard- und Softwareerweiterungen
· Diskothekar, er verwaltet das Software-Archiv des KC-Clubs
· Webmaster, sie administrieren die Webseite des KC-Clubs
6. Projektförderung
A) Zuschuss
Während des Clubtreffens können Initiatoren ihre Projektideen den Mitgliedern vorstellen, um sich für Fördermittel zu bewerben. Die anwesenden Mitglieder entscheiden durch absolute Mehrheit über die Vergabe der Mittel. Die Höhe des Betrages wird vorab durch die Clubleitung festgelegt.
Durch die Förderung soll ein Anreiz für Neu- und Weiterentwicklungen von KC85 Hard- und Software geschaffen werden. Beispielsweise können so Kosten für Prototypenentwicklung ganz oder teilweise übernommen werden.
Der Initiator stellt die Ergebnisse seines Projektes beim nächsten Clubtreffen vor.
B) Zwischenfinanzierung
Zur Unterstützung der Herstellung neuer KC85 Module übernimmt der KC-Club nach Möglichkeit die Zwischenfinanzierung aus eigenen Mitteln, so dass das jeweilige Mitglied davon entlastet werden kann. Die Entscheidung, ob ein Projekt derart gefördert, wird durch die Clubleitung getroffen. Die Rückzahlung erfolgt schrittweise jeweils zum Quartalsende auf das Clubkonto.
7. Datenschutz
Wir beachten den Datenschutz. Jedes Mitglied kann festlegen, ob und welche Daten in der Mitgliederliste verbreitet werden dürfen. Mitgliederdaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt insbesondere auch für die Mitgliederliste.
Eine Weitergabe der Mitgliederliste an Dritte ist auch durch das einzelne Mitglied nicht erlaubt. Für Interessierte darf lediglich nach Rücksprache ein Kontakt durch Mitglieder hergestellt werden.
Von Zeit zu Zeit erheben wir eine Statistik über vorhandene KC85 Hardware der Mitglieder. Die Teilnahme an einer solchen Umfrage ist freiwillig.
Zur Verwaltung findet eine elektronische Speicherung von Mitgliederdaten auf EDV-Systemen statt, die in angemessener Weise mit aktuellen Schutzmechanismen ausgestattet sind.
Für die E-Mail-Kommunikation durch die Clubleitung (z.B. Versand des Newsletters) kann bei Bedarf ein externer E-Mail-Verteiler genutzt werden. Dazu erfolgt die Speicherung der
E-Mail-Adresse auf diesem System.
8. Abschlussbestimmungen
Die Mitglieder haben sich so zu verhalten, dass anderen Mitgliedern kein Schaden entsteht. Insbesondere dürfen keinerlei Geschäfte im Namen des Clubs getätigt werden. Mitglieder haften für alle durch sie verursachten Schäden persönlich.
Mitglieder sollen die Mitgliederverwaltung über Adressänderungen informieren.
Sollten einzelne Teile dieser Leitsätze ungültig sein oder werden, so bleiben die restlichen Teile davon unberührt. Sie sollen schnellstmöglich durch gültige ersetzt werden, typischerweise beim folgenden Clubtreffen.
9. Änderungen
Änderungen zu diesen Leitsätzen oder die Auflösung des Clubs können bei Clubtreffen beschlossen werden und gelten mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder als angenommen.
10. Inkrafttreten
Diese Leitsätze sind am 28.03.2009 durch die anwesenden Clubmitglieder des Clubtreffens 2009 in Schönwalde beschlossen worden.
Frühere Leitsätze sind nach Inkrafttreten dieser Leitsätze nicht mehr wirksam.
11. Anhang
In unserem KC-Club hat sich als übliche Anrede das "Du" eingebürgert. Wer unbedingt darauf besteht, wird selbstverständlich "gesiezt".
Wir haben für den Austausch von Programmen die Vereinbarung getroffen, dass bei Interesse für ein Programm keine Leerdisketten verschickt werden - das Porto ist erheblich teurer als die Diskette. Zahlungsmodalitäten werden durch Versender und Empfänger selbst geregelt.