Mitgliedsantrag


Herzlich willkommen im KC-Club.
Die Mitgliedschaft im Club steht jedem frei, dazu bedarf es einer schriftlichen Erklärung, die über die Mitgliederverwaltung bereitgestellt wird. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Mitgliedschaft beginnt nach Eingang der Erklärung und nach Zahlung des Unkostenbeitrages und endet automatisch, wenn der fällige Beitrag nicht fristgerecht eingegangen ist.  Eine Verpflichtung zur Aufnahme im KC-Club besteht nicht.

Die Beendigung der Mitgliedschaft kann ein Mitglied jederzeit erklären.

Die Mitgliedschaft endet außerdem, wenn die Clubleitung dies aus wichtigem Grund mit absoluter Mehrheit beschließt.

Eine aktuelle Mitgliederliste wird Mitgliedern auf Anfrage bereitgestellt.

Leistungen des Clubs:

Der Club organisiert einmal jährlich ein öffentliches Clubtreffen. Die Kosten trägt jeder Teilnehmer selbst.

Typischerweise gibt es beim Clubtreffen folgende Angebote:

· Erfahrungsaustausch zu Hard- und Software

· Präsentationen zu ausgewählten Computerthemen

· Tausch von Hardware / Software des KC85

Der KC-Club unterhält seine clubeigene Webseite, durch die Informationen zum KC85 einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Mitglieder können technische Anfragen an versierte Clubmitglieder stellen. Diese werden nach ihren Möglichkeiten beantwortet.

Der KC-Club gibt einen Newsletter heraus, der per E-Mail an die Mitglieder versandt wird. Mitglieder ohne Internetzugang können diesen auch in gedruckter Form erhalten.

KC85 typische Hard- und Softwareprojekte werden nach Möglichkeit durch den Club gefördert.

Beitrag/Finanzen

Der Unkostenbeitrag beträgt zurzeit € 12,00 pro Jahr und wird bei Bedarf jährlich angepasst. Er muss bis zum 1.März des jeweiligen Jahres überwiesen werden. Eine spätere Zahlung ist nicht erwünscht, um den administrativen Aufwand gering zu halten. Bei Clubeintritt wird nur der monatsanteilige Unkostenbeitrag fällig. Eine Zahlungserinnerung erfolgt nicht.

Eine Rückzahlung des Clubbeitrages bei Beendigung der Mitgliedschaft ist nicht möglich.

Der Kassenwart führt das Clubkonto. Über Zahlungseingänge und Ausgaben ist ein Nachweis zu führen. Ausgaben sind durch Quittungen zu belegen. Die Beiträge dürfen nur zur Finanzierung der in diesen Leitsätzen genannten Clubziele verwendet werden.

Einmal jährlich ist durch den Kassenwart ein Kassenbericht zu erstellen. Dieser Bericht sowie die Kassenführung werden von einem Mitglied beim Clubtreffen geprüft. Der Kassenbericht muss im Newsletter veröffentlicht werden.

Die Beiträge werden u.a. für folgende Zahlungen verwendet:

· Kosten für die Unterhaltung der Webseite

· Produktion/Versand des Newsletters und Einladungen zum Clubtreffen für Mitglieder ohne E-Mail

· Unterstützung für KC85 Hard- und Softwareprojekte

· Kosten für das Clubkonto

Bei Auflösung des Clubs geht das Clubvermögen an ein ausgewähltes Museum der Rechentechnik über.